Unser Leitbild

  • Zielsetzung unserer Arbeit ist die Bewältigung und Überwindung von Erwerbslosigkeit sowie die Verbesserung der bestehenden Lebenssituation der Teilnehmenden und Ratsuchenden.
  • Ziel diakonischen Handelns ist die Überwindung von Ausgrenzung und die Beteiligung aller Menschen an der Gemeinschaft.
  • Unser Handeln wird geleitet vom christlichen Menschbild, welches den diakonischen Gedanken einschließt, der besagt, dass alle Menschen einen Wert in sich darstellen und in ihrer Bedürftigkeit Hilfestellung erhalten sollten.
  • Unser Handeln ist geprägt von gegenseitigem Respekt, der Anerkennung der Andersartigkeit der Person des Anderen und der Erwartung an unsere Teilnehmenden und Ratsuchenden, aktiv mitzuarbeiten.
  • Wir wollen unseren Teilnehmenden und Ratsuchenden die Verantwortung für das eigene Handeln vermitteln, die sich aus ihrer Entscheidungsfreiheit ergibt.
  • Wir fördern die Motivation unserer Kunden, neuen Handlungsperspektiven in ihrem Leben Raum zu geben. Anknüpfend an die jeweilige Problemsituation bieten wir ihnen Etappenziele an, die sie neue Wege beschreiten lässt.
  • Wir möchten unsere Teilnehmenden dafür öffnen, dass aus konkreter Aufgabenerfüllung sinnvolles Leben erwächst.

(Beschlossen vom Vorstand der AiA am 04.11.09)

am 01.09.2019 erweitert durch:

Zweck, Zweckverwirklichung und Gegenstand:

  1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung und die Förderung des Wohlfahrtswesens i.S.d § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 9 AO.
  2. Er soll verwirklicht werden indem Arbeitslose, insbesondere förderungsbedürftigen und längerfristig Arbeitslosen sowei schwervermittelbaren Arbeitssuchenden (z.B. Jugendliche, Ältere, Behinderte, Haftentlassene und weniger belastbare Arbeitssuchende) und von Arbeitslosigkiet bedrohte Menschen im Bereich des Landkreises Ammerland und der angrenzenden Regionen mit allen der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten in dieser emotional, sozial und wirtschaftlich schwierigen Situation ideel und materiell unterstützt werden.
  3. Der Zweck der Gesellschaft soll insbesondere durch folgende Maßnahmen und Arbeitsbereiche realisiert werden:
  • Durchführung von Maßnahmen nach § 16d SGB II - Arbeitsgelegenheiten insbesondere durch Unterstützung bei der Verringerung von Vermittlungshemmnissen, Stabilisierung der Lebenssituation und Heranführen an den ersten Arbeitsmarkt.
  • Durchführung von Maßnahmen nacch AZAV - Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung § 45 SGB II - Aktivierung und berufliche Eingliederung insbesondere durch Unterstützung bei der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigungsaufnahme.